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Angaben zum Impfstatus

Wir können nur Bewerbungen berücksichtigen, die eine Angabe zum Impfstatus enthalten.

Angabe zum Masern-Impfschutz (§ 20 Absatz 9 IfSG):

Gemäß Infektionsschutzgesetz § 20 Absatz 9 müssen Beschäftigte an diesem Einsatzort gegen Masern geimpft oder immun sein. Weitere Informationen

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